gvh-k0704

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April 2007

Mähringen – Stephanskirche, 1992 (Lößlehm/Öl/Leinwand, 40 x 50 cm)

Bis heute weithin sichtbar bildet die dem hl. Stephan geweihte Kirche den Mittelpunkt des Oberdorfes in Mähringen. Ihr kräftiger Chorturm, dessen Satteldach von einer Glockenhaube gekrönt wird, zeugt von ihrer überregionalen Bedeutung. Hier wurde im Kirchspielgericht bis 1471 Recht gesprochen. Das “Kirspelgericht” stammt aus der Stauferzeit und wurde sonn- und feiertags abgehalten, den Stab hielt der Mähringer Schultheiß. Dieser wählte seine 24 Richter in der Weise, dass er eine entsprechende Zahl Männer beim Verlassen der Kirche stehen bleiben hieß; befanden sich diese noch innerhalb der Kirchhofmauern, mussten sie Recht sprechen. Angenommen wurden Klagen um Grundstücke, Geld, leichtere Strafsachen, Beleidigungen und Schlaghändel. Da das Gericht aber nicht nur auf Mähringen beschränkt war, sondern auch Leute aus der Umgebung bis nach Dusslingen hier ihr Recht holten, sprach man vom “Zulaufenden Gericht”.