Das Bild zeigt den Hof von Georg Riehle in Mähringen hinter der Kirche.
In dem vielfach geteilten Hof sehen wir von links nach rechts hintereinander angeordnet: zwei Scheuern, das gestelzte Einhaus (unter einem Dach Stall, Hausgang mit Treppe und darüber die Wohnung), ein weiteres gestelztes Einhaus mit einer für die wohlhabenderen Bauernhäuser auf den Härten hölzernen Außenstiege), im Hof ein Schopf (Backhaus oder Bauchhäusle). – In Württemberg herrschte schon immer der demokratische Zwang zur Realteilung: Alle Geschwister und sonstige Erben wurden gleichgestellt. Die Hinterlassenschaft eines Verstorbenen wurde ohne Rücksicht auf das Bestehen des Hofes in so viele Teile zerpflückt, wie Erben da waren. Die Erbakten unserer Dörfer zeigen deshalb absurde Besitzverhältnisse: Dass einer die Hälfte eines halben Hauses besitzt, ist fast nicht normal und der Betreffende ist reich zu nennen. Natürlich gehören die beiden Scheuern auf unserem Bild zu den beiden Wohnhäusern, der Hof ist gemeinsames Eigentum. Aber die Gebäude zeigen oft nicht, wie die Eigentumsverhältnisse wirklich waren und wie viele Parteien darin lebten. Drei Fünftel an einem doppelten Haus, ein Zehntel an einem halben, so steht es oft in den Akten. Wenn das ohne Streit abgegangen wäre, müssten auch die Einwohner unserer Dörfer Engel gewesen sein. Aber man war aufeinander angewiesen, man musste sich jeweils gütlich einigen.